Kosten
​Im Folgenden finden Sie eine Kostenübersicht für die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Die GOP regelt die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Privatversicherungsbereich und legt für jede Leistung eine bestimmte Gebührenziffer sowie einen entsprechenden Betrag fest.
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Private Krankenkasse (PKV)/Beihilfe:
​In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie die Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Der Umfang der erstatteten Sitzungen variiert jedoch je nach Versicherung und hängt von den individuell vereinbarten Konditionen ab. Für genaue Informationen zu Ihrem persönlichen Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte direkt an Ihre private Krankenversicherung oder Ihre Beihilfestelle, um zu prüfen, ob Ihre Versicherung den gesamten Betrag übernimmt oder ob Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssten. Klären Sie dies bitte unbedingt vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab. Im Einzelfall lassen sich individuelle Lösungen finden. Grundsätzlich berechnet sich mein Honorar für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte wie folgt (gemäß der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen vom 01.07.2024):
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Für jede Behandlungsstunde von 50-minütiger Behandlungsdauer wird im Rahmen einer Kurzzeittherapie (i.d. Regel bis zu 24 Sitzungen) ein Honorar in Höhe von 134,06€ (2x67,03€) gemäß Ziffer 812 der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP) auf der Grundlage eines 2,3-fachen Satzes vereinbart. Zusätzlich kann je Sitzung die Erhebung des psychopathologischen Befunds gemäß Ziffer 801 der GOP mit 33,52€ auf der Grundlage eines 2,3-fachen Satzes berechnet werden. Somit ergibt sich: 134,06 € + 33,52 € = 167,58 € / 50 Minuten bis Sitzung 24 zzgl. Diagnosesitzungen und andere therapiebezogene Leistungen bei entsprechender Notwendigkeit.
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Im Rahmen der Langzeittherapie (i.d. Regel ab Sitzung 25) wird ein Honorar von 100,55€ gemäß Ziffer 870 der GOP auf der Grundlage eines 2,3-fachen Satzes vereinbart. Zusätzlich kann je Sitzung die Erhebung des psychopathologischen Befunds gemäß Ziffer 801 der GOP mit 33,52€ auf der Grundlage eines 2,3-fachen Satzes berechnet werden. Somit ergibt sich: 100,55 € + 33,52 € = 134,07 € / 50 Minuten ab Sitzung 25 zzgl. Diagnosesitzungen und andere therapiebezogene Leistungen bei entsprechender Notwendigkeit.​
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SelbstzahlerInnen:
Sollte eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung nicht möglich oder nicht gewünscht sein, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Diese Option wird häufig von Personen gewählt, die beispielsweise einen Wechsel in die private Krankenversicherung planen, eine Verbeamtung anstreben oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung erwägen.
Für eine 50-minütige Sitzung berechne ich nach dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten ein Honorar von 153,00 € zzgl. Diagnosesitzungen und andere therapiebezogene Leistungen bei entsprechender Notwendigkeit.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)/Kostenerstattung:
Ich biete keine Kostenerstattung über die GKV an. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Kassen ist daher nicht möglich.
Paartherapie:
Beratende Leistungen wie Paar- oder Familientherapie fallen nicht unter die GOP und werden individuell vereinbart. Diese Leistungen werden von den Kassen nicht erstattet. Das Honorar hierfür beträgt in der Regel 153 € für 50 Minuten und 190 € für 90 Minuten.
Coaching:
Beratende Leistungen wie Coaching fallen nicht unter die GOP und werden individuell vereinbart. Diese Leistungen werden von den Kassen nicht erstattet. Das Honorar hierfür beträgt in der Regel 153 € für 50 Minuten.